Johann Altmann
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26. Januar 2009 Anfrage

Grundstücksverkauf an Gewerbetreibende: Hemmnisse nach OLG-Urteil für Münchner Betriebe und Gefahr der Abwanderung durch fehlende Verwaltungslösung

Nach mir vorliegenden Informationen sind mittlerweile allein in Freiham und München Riem etwa 10 Gewerbebetriebe in ihrer weiteren Standortplanung gehemmt, da seit dem Urteil des OLG-Düsseldorf vom 13.06.2007 zur „Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand“ sowie dem knapp ein Jahr später folgendem Stadtratsbeschluss vom 07.05.2008 keine weiteren Regelungen getroffen wurden. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft vertritt dabei die Auffassung, dass die Komplexität eines nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, (VOB/A), durchzuführenden Verfahrens nicht mit den Markt- und Kundenerfordernissen der ansiedlungswilligen Unternehmen in Einklang zu bringen ist. Daher sehe ich eine erhebliche Gefahr, dass bei weiterer Verzögerung der Verfahren ggf. Unternehmen ihre Standortplanung grundsätzlich überdenken werden, mit absehbaren und weitreichenden Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort München und seinen Arbeitsplätzen.

Daher frage ich den Herrn Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Firmen haben insgesamt Kaufabsichten für Grundstücke aus der öffentlichen Hand der LH München geäußert, die unter die oben genannte Problematik fallen?
  2. Wie viele davon mussten ihre Standortplanung dementsprechend auf Eis legen und seit wann?
  3. Welche Erkenntnisse hat die LH München, ob und in welchem Umfang Unternehmen ihre Standortentscheidung für oder gegen München von einer raschen Abwicklung dieser Verfahren abhängig machen?
  4. Bis wann können diese Firmen mit einer verlässlichen Rechtsgrundlage rechnen?
  5. Welche Maßnahmen oder Initiativen sieht die LH München vor, um künftig ansiedlungsoder erweiterungswilligen Unternehmen nicht nur rechtliche sondern vor allem mehr zeitliche Planungssicherheit zu geben?
  6. Welche Lösung ist ggf. seitens der LH München vorgesehen, um zwischenzeitlich eine pragmatische und zeitnah zu realisierende Grundstücksvergabe in den derzeit offenen Fällen zu ermöglichen?

>>>>> Antwort der Landeshauptstadt München

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