Einsatz von „Flüsterasphalt“ im Bereich der LH München
Gemäß der Beschlussvorlage des Bauausschuss vom 5.5.2009 wird zum Antrag des Bezirksausschusses 19 hinsichtlich besseren Lärmschutzes durch Verwendung von „offenporigem“ Straßenbelag für den Durchstich Stäblistraße angeführt, dass die „örtlichen Rahmenbedingungen in der Stäblistraße“ keinen „sinnvollen Einsatz von 'Flüsterasphalt“ zulassen würden.
Daher frage ich den Herrn Oberbürgermeister:
- Welche örtlichen Ramenbedingungen sprechen gegen den Einsatz von
„Flüsterasphalt“? - Nach welchen Kriterien ist in der LH München der Einsatz von „Flüsterasphalt“ sinnvoll?
- Welche Arten lärmmindernder Straßenbeläge („Flüsterasphalt“) kommen generell aus Sicht der LH München derzeit in Frage?
- Wie stark fällt die Lärmminderung jeweils aus?
- Wo überall sind in München bereits lärmmindernde Straßenbeläge („Flüsterasphalt“) ausgebracht bzw. wo sollen diese ggf. demnächst zum Einsatz kommen?
gez.
Johann Altmann, ehrenamtlicher Stadtrat