Johann Altmann
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15. März 2010 Anfrage

MVV informiert über Ablauffrist alter Fahrkarten

Laut einer Presse-Information des MVV verfallen wieder einmal ab dem 15. März 2010 ältere, d.h. vor dem 13.12.2009 erworbene, Fahrkarten. Diese können noch bis zum 15.März aufgebraucht oder gegen Zahlung eines sog. „Bearbeitungsentgeltes von € 2,00 pro Umtauschvorgang“ in den Kundencentern von S-Bahn München und MVG zur Erstattung eingereicht werden. Laut Auskunft an einer Fahrgastinformation sei das einzige Erkennungsmerkmal, dass man mit einer „alten“ Fahrkarte unterwegs sei, der aufgedruckte Kaufpreis.

Abgesehen davon, dass die MVV-Kunden mittlerweile fast im Halbjahresturnus mehr Geld für den ÖPNV bezahlen müssen, erscheint diese Praxis insgesamt mehr als zweifelhaft. Allein, wenn man etwa an Touristen oder Geschäftsreisende denkt, die in unregelmäßigen Abständen München besuchen, und dann völlig selbstverständlich ihre einmal erworbenen Fahrkarten nutzen, ohne sich Gedanken über deren Gültigkeit zu machen, wird deutlich, wie kundenunfreundlich und praxisfern das Verfahren ist. Auch für Münchner, die unregelmäßig mit dem MVV fahren, dürfte es eher schwierig sein, sich jederzeit darüber im Klaren zu sein, inwieweit die mitgeführte Streifenkarte noch uneingeschränkt gültig ist.

Darüber hinaus ist es mehr als dreist, dass für die Erstattung von bereits bezahlten, aber demnächst ungültigen Fahrkarten, auch noch eine drastische Gebühr erhoben wird, die etwa bei einer Einzelfahrkarte fast dem gesamten Fahrpreis entspricht und für die meisten Einzelfahrkartennutzer mit weiteren Fahrtkosten verbunden ist, da die Erstattung nur in den o.g. Kundencentern möglich sein soll. Im übrigen Geschäftsverkehr wurde es beispielsweise den Mobilfunkanbietern weitgehend untersagt, dass einmal erworbene Telefonguthaben innerhalb einer bestimmten Frist zu verbrauchen seien oder danach verfallen würden. Auch für Gutscheine wird etwa in der Rechtssprechung als regelmäßige Verjährungsfrist ein Zeitraum von drei Jahren angesehen.

Daher frage ich den Herrn Oberbürgermeister:

  1. Inwieweit wird die oben geschilderte und seitens des MVV geübte Praxis als rechtlich unbedenklich gesehen?
  2. Wie hoch ist die Akzeptanz dieses Verfahrens bzw. welche Erkenntnisse liegen aus vergangenen Umtauschmaßnahmen nach Fahrpreiserhöhungen vor?
    1. hinsichtlich der Anzahl erstatteter Streifenkarten – ganz oder auch teilweise?
    2. hinsichtlich der Anzahl erstatteter Einzelfahrscheine – auch Tageskarten?
    3. bei Großabnehmern, die etwa im Rahmen des eigenen Kundenservice Einzelfahrscheine bei bestimmten Dienstleistungen anbieten?
  3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, um unabhängig von einer ggf. gegebenen rechtlichen Zulässigkeit die seitens des MVV immer wieder beworbene Kundenfreundlichkeit auch für Erwerb und Nutzung von Fahrscheinen zu verbessern, etwa indem ein allgemeiner Mindest-Gültigkeitszeitraum aufgedruckt wird – ein einfacher Verweis auf die AGB und Allgemeinen Beförderungsbedingungen dürfte aus o.g. Gründen wenig praxistauglich erscheinen?
  4. Wie wird generell die versehentliche Nutzung eines abgelaufenen Tickets nach dem Ablaufdatum, etwa aktuell dem 15. März 2010, bei Kontrollen geahndet?
    1. Gibt es ggf. eine Kulanzregelung?
    2. Wenn ja welche?
  5. Wie sind darüber hinaus diese hohen Bearbeitungsgebühren allgemein zu rechtfertigen?
  6. Weshalb wird nur in den Kundencentern der S-Bahn und MVG und nicht generell an allen Verkaufsstellen eine unbürokratische Erstattung des vollständigen Restwertes bei Streifenkarten bzw. des gesamten Kaufpreises bei Einzelfahrkarten gewährt?

gez.
Johann Altmann, ehrenamtlicher Stadtrat


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